Tipps für Notfälle auf Reisen
Neue Freigepäckregeln für Nordamerika-Flüge
Reiserecht: Reiserücktritt
Durchblick im Wirrwarr um USA-Einreisevorschriften
Mit Kind und Kegel auf die Reise
Sportgepäck bei Fluggesellschaften
Grüne Karte für Mallorca & Co.
All Inclusive, aber richtig
Reiserecht: Wenn der Flieger pleite geht
Beste Reisezeiten in fernen Ländern
Parken am Flughafen
Ab in den Winterurlaub, aber sicher
Jahres-Reiseversicherung
Skipflege vor dem Saisonstart
Urlaub und Gesundheit
Gut versichert vorm und im Urlaub
Rabatte bei der Reisebuchung
Auf Reisen vor der Geburt
Den Abflug stressfreier gestalten
Reiserecht: Reisereklamationen
Infos zum Telefonieren mit dem Handy im Ausland
Was tun, wenn der Pass im Urlaub verloren geht
Reiserecht: Neue Rechte für Flugpassagiere
Tipps für Notfälle auf Reisen
Wenn Geld, Tickets oder andere Unterlagen im Urlaub verloren gehen oder gestohlen werden, ist es mit der Erholung schnell vorbei. Die folgenden Tipps lassen Sie mit solchen Situationen etwas gelassener umgehen:
-Wenn Ihr Portemonnaie mitsamt EC- oder Kreditkarten weg ist, können Sie z.B. über die zentrale Notrufnummer ++49 - 116 116 Karten sperren lassen (u.a. Kunden von Spardabanken und Sparkassen, Infos unter www.sperr-notruf.de)
-Geld kann man sich im Notfall innerhalb weniger Minuten überweisen lassen, z.B. über die Reisebank (01805 - 22 58 22) oder über die Postbank (01803 - 03 03 30).
-Ist das Flugticket weg, stellt Ihnen die Airline ein Ersatzticket aus, da die Flugdaten gespeichert sind. Dieses Ersatzticket ist zwar zunächst zu bezahlen, wird aber nachträglich erstattet.
-Benötigen Sie neue Ausweispapiere, helfen Botschaften, Konsulate und Generalkonsulate weiter und stellen Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland aus. Das geht schneller und einfacher, wenn Sie Fotokopien von Ausweispapieren dabei haben. Bei Ländern, in denen ein Visum zur Einreise erforderlich ist, muss ein Ausreisevisum erstellt werden.
-Weitere Infos über Notfälle im Ausland und z.B. weitere Tel.-Nummern zur Kartensperre erhalten Sie über das Auswärtige Amt.
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Neue Freigepäckregeln für Nordamerika-Flüge
Die Freigepäckregeln für Nordamerika-Flüge haben sich bei einigen Fluggesellschaften geändert. Bisher galt das "Two Piece Concept", d.h. 2 Gepäckstücke bis je maximal 32 kg waren erlaubt.
- Bei Continental Airlines dürfen die Koffer in der Economy Class jeweils nur noch bis 22 kg schwer sein.
- KLM und Northwest Airlines schreiben künftig maximal 23 kg vor. Zwischen 23 und 32 kg fällt eine pauschale Übergepäckgebühr von 25 Euro an.
Andere Fluggesellschaften bleiben dagegen bei der bisherigen Regelung. Dies gilt für die Lufthansa auf Flügen nach Kanada, USA und Mexiko, für die LTU auf Flügen nach Kanada, USA und Kuba sowie für Delta Air Lines.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
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Reiserecht: Reiserücktritt
Die Frage nach dem Rücktritt von einer gebuchten Reise kann sich aus verschiedenen Gründen stellen. Zum einen wegen Krankheit des Reisenden oder Angehöriger, zum anderen wegen unerwarteter Ereignisse wie z.B. Anschlägen oder extremen Naturereignissen. Wann ist ein kostenloser Rücktritt möglich, welche Gebühren fallen an und wie lassen sich diese reduzieren?
Grundsätzlich können Sie von jeder Reise vor Reisebeginn zurücktreten, wobei der Reiseveranstalter hierfür gemäß seiner AGB eine Stornogebühr verlangt. Bei Flugpauschalreisen gelten häufig folgende Sätze: Bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises, 20% ab 29.-22. Tag, 30% ab 21.-15. Tag, 45% ab 14.-7. und 55% ab dem 6. Tag vor Reisebeginn.
Ein kostenloser Rücktritt gegenüber dem Reiseveranstalter ist nur möglich, wenn ein Kündigungsrecht wegen eines erheblichen Leistungsmangels besteht und keine Abhilfe möglich ist (§ 651e BGB), wenn eine wesentliche Leistungsänderung/ Preiserhöhung erfolgt oder in Fällen höherer Gewalt. Bei höherer Gewalt kann der Reisende aber nur kündigen, wenn das Ereignis die Reise erheblich beeinträchtigt oder zu einem unzumutbaren Sicherheitsrisiko führt. Gerichte bejahen höhere Gewalt meist in Fällen, wenn das Auswärtige Amt vor der Einreise in ein bestimmtes Land warnt.
Ob Sie von einer Reise wegen Naturereignissen wie z.B. einem Hurrikan kostenlos zurücktreten können, hängt meist davon ab, wie stark das Gebiet von den Verwüstungen betroffen ist und der Erholungswert für den Reisenden beeinträchtigt wird. Z.B., wenn das Reiseziel nicht erreichbar ist, Versorgungschwierigkeiten bestehen oder Freizeitaktivitäten stark eingeschränkt sind. Steht ein Hurrikan im Urlaubsland unmittelbar bevor, ist es Urlaubern meist nicht zuzumuten, sich der drohenden Gefahr auszusetzen. So besteht in diesem Fall in der Regel ein Rücktrittsrecht. Bei vorzeitigem Abbruch einer angetretenen Reise teilen sich Veranstalter und Reisender evtl. anfallende Mehrkosten für die frühzeitige Heimreise.
Stornokosten nach einem Rücktritt infolge z.B. Krankheit, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Unfall/Tod eines nahen Angehörigen, unvorhergesehener Verlust des Arbeitsplatzes ersetzt die Reiserücktrittsversicherung. Bei Krankheit muss häufig ein Selbstbehalt gezahlt werden. Die Stornierung muss der Versicherung sofort nach Eintritt des Versicherungsfalls mitgeteilt werden.
Muss die Reise nach Reiseantritt frühzeitig beendet werden, spricht man von Reiseabbruch. Hier greift die normale Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht. Z.B. beim Reiseabbruchvollschutz ist die Reiseabbruchversicherung mit eingeschlossen, damit sind zusätzliche Kosten für die frühzeitige Rückreise und anteilig nicht genutzte Urlaubsleistungen abgedeckt.
Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Reiseexperten oder vorab:
Reiseversicherungen (siehe Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz)
Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
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Durchblick im Wirrwarr um USA-Einreisevorschriften
Es ist bekannt, dass sich die Einreisebestimmungen in die USA ändern. Aber wann und wie diese in Kraft treten, war kaum zu durchschauen. Die wichtigsten Regeln werden nun vom US-Heimatschutzministerium in einem Flyer präsentiert.
Für Einreisende aus den 27 "Visa-Waiver"-Ländern (darunter Deutschland) gilt:
- seit 26. Juni 2005 wird ein maschinenlesbarer (bordeauxroter) Pass benötigt,
- ab 26. Oktober 2005 muss der Pass mit digitalem Foto (auch diese Vorschrift erfüllt der bordeauxrote Pass) ausgestattet sein und
- ab 26. Oktober 2006 muss der Pass auf Chip gespeicherte biometrischen Informationen enthalten, sofern dieser nach diesem Datum ausgestellt wurde.
Diese und weitere Informationen können können Sie auf Englisch auch über die weiterführenden Links nachlesen:
"Timeline" (Zeitplan zur Einführung neuer Pässe (als PDF-Dokument))
"US Visit" (Allgmeines zum Ablauf bei der Ein- und Ausreise in den USA)
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Mit Kind und Kegel auf die Reise
Reisebuchung mit Kinderermäßigung: Die Regelungen der Reiseveranstalter sind sehr unterschiedlich, aber grundsätzlich reisen Kinder bis zwei Jahre gratis. Die Spanne der Ermäßigungen reicht von 20% bis hin zu 90%. Entscheidend ist hierbei zum einen die Reisezeit, zum anderen erhalten Familien mit Kleinkindern die höchsten Rabatte. Ermäßigt werden Preise meist für Kinder bis 12 Jahre, aber es gibt auch Ausnahmen, bei denen Sonderpreise bis 14 oder sogar 16 Jahren gewährt werden. Besonders attraktiv sind Kinderfestpreise, die sich vor allem bei längerem Urlaub lohnen, denn für ein Kind zahlt man einen festen Betrag, egal ob die Reise ein, zwei oder drei Wochen dauert. Auch diese Tarife werden zur Hauptreisezeit hin stufenweise teurer.
Dabei wird der beste Preis für Ihre Familie von unserem System online errechnet, geben Sie einfach das Alter Ihrer Kinder an:
Reisesuche bei TOURmondial.de
Mit den Kindern im Flugzeug: Kinderwagen und Buggys können Sie bei den meisten Fluggesellschaften mit bis zum Flugzeug nehmen und beim Einsteigen abgeben.
Für Babys und Kleinkinder buchen Sie am Besten Mutter-Kind Sitzplätze ganz vorne im Flugzeug. Es gibt dort spezielle Babybetten, die eingehängt werden können und Kleinkinder haben Platz zum Krabbeln. Kinder bis 2 Jahre fliegen meist umsonst ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
Beim Fliegen haben die Kleinen häufig noch Probleme mit dem Druckausgleich, da hilft Stillen oder die Nuckelflasche, der Schnuller und bei älteren Kindern ein Kaugummi.
Jetzt heißt es nur noch die Kinder beim Flug gut zu unterhalten (wenn sie nicht eingeschlafen sind), viele Fluggesellschaften halten dazu auch Spielzeug bereit, dass die Kinder nach dem Flug mitnehmen dürfen.
TOURmondial.de wünscht Ihnen einen entspannten Familienurlaub! Und natürlich helfen wir Ihnen gern bei allen Fragen rund ums Reisen mit Ihren Kindern.
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Sportgepäck bei Fluggesellschaften
Die Sommersaison steht vor der Tür und für viele bald auch der ersehnte Urlaub. Endlich Zeit für das Hobby: Tauchen, Radfahren, Surfen, Golfen... In Ihrem Urlaubsort müssen Sie nicht auf Ihre eigene Ausrüstung verzichten, die Fluggesellschaften transportieren gerne Ihre Sportausrüstung. Die Regelungen für den Transport wie Gewichtsgrenzen und Kosten sind unterschiedlich, aber für viele Flugstrecken und (insbesondere Charter-) Gesellschaften gilt: Ein Stück Sportgepäck wie Golftasche, die Tauchausrüstung, Tennisausrüstung oder ein Kiteboard (bis 140 cm) wird pro Person kostenlos mitgenommen, muss aber bei Buchung angemeldet werden. Die Mitnahme von Fahrrädern erfolgt gegen Gebühr, z.B. für 50 Euro (hin und zurück) bei Condor, für 40 Euro bei Hapagfly und Air Berlin. Fahrräder müssen auch beim Reiseveranstalter angemeldet werden, da diese teilweise extra vom Flughafen zum Hotel transportiert werden müssen. Fragen Sie uns bei der Buchung, wir melden Ihr Sportgepäck bei der Fluggesellschaft und beim Veranstalter an und klären ggf. offene Fragen.
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Grüne Karte für Mallorca & Co.
Die Ökoabgabe auf den Balearen ist schon länger abgeschafft, jetzt gibt es etwas Neues mit dem Ziel Öko- und Naturschutzprojekte zu fördern. Die sogenannte "Grüne Karte" ist ab dem 15. April auf Mallorca für 10 Euro (Kinder bis 12 Jahre gratis) erhältlich und gilt für 15 Tage. Im Gegensatz zur Ökoabgabe ist der Erwerb der Karte freiwillig, außerdem erhalten Karteninhaber vielfältige Rabatte oder kostenlose Gegenleistungen. Enthalten sind z.B. bis zu 15 Freiminuten bei Orts- und Ferngesprächen, in Naturparks können gratis Fahrräder und Ferngläser ausgeliehen werden. Geführte Ausflüge und Wanderungen sowie Eintritte zu Touristenattraktionen sind ermäßigt. Auf Golfplätzen gibt es 10% Rabatt, ca. 30% in Museen und Kulturzentren. Bahnfahrten und Touristenbusse werden zunächst nur auf Mallorca vergünstigt angeboten. Weitere Ermäßigungen für Mietwagen, in Hotels, Geschäften und Diskotheken sind geplant.
Die Grüne Karte ist auf den Baleareninseln bei Reiseveranstaltern, Reisebüros, Fluglinien, Flughäfen, Autovermietungen und Hotels erhältlich.
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All Inclusive, aber richtig
All inlcusive ist eine gute Sache, wenn Sie Ihre Reise-Nebenkosten schon vor dem Urlaub weitestgehend kalkulieren möchten. Aber "All Inclusive" bedeutet nicht, dass wirklich "alles rund um die Uhr im Preis inbegriffen" ist. Hier ein paar Tipps, worauf Sie vor der Buchung achten sollten:
- Standardmäßig sollten AI-Hotels folgenden Service bieten: Vollpension, Snacks und/oder Kuchen, alle nationalen alkoholischen und nicht alkoholischen Getränke (während der Mahlzeiten und zu den Öffnungszeiten der Bars) sowie zweimal wöchentlich abendliche Unterhaltung.
- Beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Bars in den Hotels sehr unterschiedlich sein können, einige schließen um 22 Uhr, während die Getränke woanders noch bis 24 Uhr erhältlich sind.
- Für kulinarische Abwechslung ist am Besten gesorgt, wenn neben dem Büfett-Restaurant mind. ein Spezialitäten- oder A-la-carte Restaurant vorhanden ist.
- Oft kostet das Auffüllen der Minibar extra und das nicht immer zu günstigen Preisen.
- Der Umfang vom Animations- und Sport-Inklusivangebot hängt von der Kategorie ab. Beim Sportangebot finden Sie ab einem Reisepreis von ca. 500-600 Euro pro Erwachsenen und Woche viele familienfreundliche Hotels, bei denen zumindest Tennis, Squash, Aqua-Gymnastik, Schnorcheln und Wasserball inbegriffen ist.
Die Inklusivleistungen werden in der Hotelbeschreibung aufgeführt, leider nicht immer sehr ausführlich. Fragen Sie im Zweifelsfall uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Reiserecht: Wenn der Flieger pleite geht
Eine Reisende hat sich kurzerhand selbst ein Ersatzticket besorgt, nachdem die vorgesehene Fluggesellschaft ihren Flug wegen Insolvenz nicht mehr durchführen konnte. Vom Veranstalter, über den die Reisende den Flug nach Korsika gebucht hatte, verlangte sie die Kosten für das Ersatzticket zurück. Der Veranstalter wies dies zurück.
- Bevor Pauschalreisende wegen eines Flugausfalls eine Ersatzverbindung zum Urlaubsort buchen, müssen sie sich mit ihrem Veranstalter abstimmen. Sonst bleiben sie auf den Zusatzkosten sitzen. Das hat das Amtsgericht Neuwied entschieden.
- Die Frau hätte im Flughafen warten müssen, bis der Veranstalter von sich aus Informationen zum weiteren Reiseverlauf gibt und einen Ersatzflug organisiert. Anders wäre es nur gewesen, wenn der Veranstalter die Hilfe verweigert oder ein "besonderes Interesse" bei der Reisenden vorgelegen hätte - dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Frau gebrechlich, krank oder in Begleitung eines Säuglings unterwegs gewesen wäre.
- Im vorliegenden Fall fand drei Stunden nach dem geplanten Abflug ein Bustransfer nach Köln statt, wo ein anderes Flugzeug im Auftrag des Veranstalters nach Korsika abhob. Auf diese Informationen hätte die Frau warten müssen.
Quelle: www.spiegel.de
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Beste Reisezeiten in fernen Ländern
Alle Wetterkapriolen und der genaue Zeitpunkt lassen sich bei uns und in fernen Ländern nicht vorhersagen. Doch je nach Sonnenstand bzw. Jahreszeit gibt es besonders in Fernreisezielen Regelmäßigkeiten. Die folgende Übersicht nennt die Reisezeiten, in denen Sie z.B. Wirbelstürme und Regenzeiten am Besten umgehen können:
- Afrika: In der Sahara sind die besten Monate von März bis Mai, in Kenia Juli bis September und Januar/Februar. Für Safari-Freunde in Südafrika, Sambia, Namibia und Botswana empfiehlt sich die Trockenzeit im Südwinter von Mai bis September, um die Tiere an den Wasserstellen zu beobachten.
- Asien: November bis März sind günstige Reisemonate für Thailand, bis April für die Malediven sowie von Mai bis August für Nordthailand und die Ostküste Südthailands. In Indien sind die Monate Oktober bis Februar die beste Reisezeit, um den starken Monsunregen von Juni bis August zu umgehen.
- Australien: Wegen der Regenzeit im tropischen Norden Australiens ist von April bis Oktober beste Reisezeit, an der südlichen Ostküste und im Süden Oktober bis Mai (Dez./Jan. sehr heiß). Im Outback ist es wiederum von April bis September angenehmer.
- Karibik: Günstige Reisemonate sind Dezember bis Mai. Von Juni bis August ist es schwül und heiß, die Gefahr von Hurrikans besteht insbesondere von Juli bis November. Gefährdet sind vor allem die Inseln und Gebiete von Grenada bis Florida.
- Nordamerika: Wegen Hitze und Schwüle sind im Osten der Mai/Juni sowie September und Oktober für New York und Dezember bis April für Florida und den Süden empfehlenswert. In den Neuengland Staaten sind Juni bis September günstig. An der Westküste die Monate September bis Mai für Südkalifornien, Mai bis Oktober ab San Francisco nordwärts. In Kanada sind die Monate Juni bis September günstig, allerdings sind im Juli/August im kanadischen Norden Mücken sehr zahlreich, auch an der Ostküste und an den großen Seen.
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Parken am Flughafen
Wenn man sich für die Flugreise nicht zum Flughafen bringen lassen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, bleibt nur eins: Das Auto muss am Flughafen abgestellt werden. Und bei Urlaubsreisen auch für längere Zeit.
- Grundsätzlich stehen an den meisten Flughäfen nah an den Terminals Parkplätze für Kurzzeitparker (zum Bringen oder Abholen z.B.) und etwas weiter weg Langzeitparkplätze (z.B. für Urlauber) zur Verfügung. Die Kurzzeitparkplätze sind teilweise bis zu einer halben Stunde kostenfrei, dann aber im Verhältnis teurer als die Plätze zum Langzeitparken.
- An den Flughäfen Paderborn und Rostock gibt es Parkplätze, die immer kostenfrei sind.
- Für Abflüge ab Hamburg, Bremen, Hannover, Erfurt und Dresden können Sie bei Urlaubsreisen ab 7 Tagen im Reisebüro eine Holidaycard erhalten, mit der in bestimmten Parkhäusern 15 Euro sparen. (In Bremen auch vor Ort im AHS-Reisebüro/Terminal 1 erhältlich.) Fragen Sie uns bei Bedarf!
- In Nürnberg reduziert das Sparticket die Parkkosten ab einer Woche Aufenthalt (erhältlich für 6 Euro im Reisebüro oder am Flughafen beim Parkservice im Parkhaus P1).
- Am Frankfurter Flughafen ist das Parken umso günstiger, je früher man den Parkplatz bucht. Bei Online-Buchung des Parkplatzes ab 4 Wochen vor dem Flug (Mindesaufenthalt 7 Tage) kann man bis zu 53% sparen.
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Ab in den Winterurlaub, aber sicher
Vor der Autofahrt in die Berge gibts einiges zu bedenken, hier ein paar Tipps und Links:
- Ist Ihr Auto winterfest? Wintercheck fürs Auto (SWR3)
- Besonders bei Fahrten über Alpenpässe und in hochgelegene Regionen sollten Sie an Schneeketten denken. Z.B. beim ADAC können Sie diese auch leihen.
- Der Zustand der Straßen (Schneelage?) auf Ihrem Reiseweg steht im aktuellen Alpenstraßenbericht (Donnerwetter.de)
- Kurz vor der Fahrt die Staulage nochmal online checken: Meldungen Bayern (BR); Meldungen Südwesten (SWR)
- Interaktive Karte zu Staus und Behinderungen in Bayern, Österreich und Norditalien: Aktuell und mit 14 Tage Prognose (BR)
- Für Fahrten auf Autobahnen in Österreich und der Schweiz benötigen Sie Vignetten, die Jahresvignetten für nächstes Jahr gelten bereits seit 01.12.04. Die Jahresvignette in der Schweiz kostet 27 Euro, in Österreich 72,60 Euro, wobei Sie hier auch das "Pickerl" für 2 Monate (21,80 Euro) oder 10 Tage (7,60 Euro) wählen können. Die Vignetten können Sie bereits vor Reiseantritt in den Geschäftsstellen der Automobilclubs kaufen (z.B. beim ADAC auch online) oder an Autobahnrastststätten vor der Grenze.
- Gute Fahrt in den Schnee!
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Jahres-Reiseversicherung
- Wenn Sie oft verreisen, wünschen Sie sich vielleicht eine dauerhafte Reiseversicherung, ohne sich jedes Mal aufs Neue darum kümmern zu müssen.
- Mit dem 365-Schutz, der Jahres-Reiseversicherung von ELVIA, sind Sie für beliebig viele Reisen bis max. 31 Tage Dauer umfassend abgesichert. Unser Tipp: Dieser Schutz lohnt sich bereits ab einem Urlaub und einem Kurztrip pro Jahr und schützt Sie vor und während der Reisen.
- Eingeschlossen sind folgende Leistungen:
- Reise-Rücktrittskostenversicherung (bei Buchungen mind. 14 Tage vor Abreise)
- Reiseabbruch-Versicherung
- Auslandsreise-Krankenversicherung (optional)
- Reise-Notruf-Versicherung
- Reisegepäck-Versicherung
- Der 365-Schutz kostet ab 80 Euro für ein Jahr (Einzelperson ohne Krankenversicherung)
Ausführliche Informationen und Online-Buchungsmöglichkeit erhalten Sie hier (unter 365-Schutz): www.tourmondial.de/versicherungen.htm
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Skipflege vor dem Saisonstart
- Der erste Schnee ist bereits in Deutschland gefallen. Und viele freuen sich auf die neue Skisaison, wenn es wieder auf die Piste oder Loipe geht. Damit das Wedeln und Skaten aber auch zum Vergnügen wird und vor allem sicher ist, sollten Sie an die Skipflege vor dem Start denken.
- Sicherheitsrisiko: Wenn die Kanten und Beläge stark abgefahren sind, können Sie nicht mehr kontrolliert steuern und bremsen und der Kraftaufwand nimmt erheblich zu.
- Abhilfe: Ein fachgerechter Service kann die meisten Schäden beheben. Die Beläge werden gewachst und bei Alpinski werden zusätzlich die Kanten geschliffen. Einen kompletten Skiservice mit Wachsen und Kantenschleifen bietet Ihnen Ihr Sportfachgeschäft. Aber auch Sie selbst können mit etwas Flüssigwachs und einem Poliertuch bereits etwas für die Belagpflege Ihrer Ski tun. Diese werden es Ihnen auch mit einer längeren Lebensdauer danken.
Weitere Informationen und Quelle: www.vis.bayern.de
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- Reiseapotheke: Neben Medikamenten, die Sie ständig einnehmen müssen, sollten Sie für kleinere Notfälle Medikamente gegen Durchfall, Fieber und Schmerzen und Pflaster, Desinfektionsmittel mitnehmen.
- Impfungen: Insbesondere bei Reisen in tropische Regionen ist eine eingehende Impfberatung zu empfehlen. Ihr Arzt oder Tropeninstitute helfen Ihnen weiter und können Ihnen genau sagen, ob z.B. eine Malaria-Prophylaxe oder Hepatitis-Imfpungen nötig sind.
Erste Informationen und Adressen von Beratungsstellen erhalten Sie hier:
www.tourmondial.de/gesundheit.htm, www.crm.de (Centrum für Reisemedizin), www.travelmed.de
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Gut versichert vorm und im Urlaub
- Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) : Übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Schaden am Eigentum, Arbeitsplatzverlust) nicht angetreten werden kann. Die Versicherung muss aber am Buchungstag oder spätestens 14 Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen Buchungen ab 14 Tagen vor Reisebeginn, muss die RRV direkt am Buchungstag abgeschlossen werden. Die Prämienhöhe hängt vom Reisepreis p.P. ab, bei Ferienhausbuchungen richtet sich die Prämie nach dem Gesamtpreis des Ferienhauses. Im Rücktrittskosten-Vollschutz-Paket unseres Partners Elvia ist neben der RRV eine Reiseabbruchversicherung (Erstattung nicht genutzter Leistungen und zusätzlicher Rückreisekosten) und ein Umbuchungsgebühren-Schutz enthalten. Bei Stornierungen wegen Krankheit ist meist ein Selbsbehalt (von 20% der Stornokosten) zu leisten.
- Auslands-Krankenversicherung: Deckt die Kosten für akut notwendige ärztliche Behandlung im Ausland. Diese Versicherung kann bis zum Abreisetag abgeschlossen werden. Die Prämie richtet sich hauptsächlich nach der Reisedauer, außerdem gibt es unterschiedliche Tarife für Personen unter oder ab 65 Jahren. Über unseren Partner Elvia können Sie sich auch komplett absichern. Der Flug-Vollschutz (für Einzelpersonen oder Familien) umfasst die Krankenversicherung, den Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz sowie eine Reisegepäckversicherung mit einer Deckungssumme von 4000 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.tourmondial.de/versicherungen.htm
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Rabatte bei der Reisebuchung
- 14=10, 21=14: 14 (21) Tage buchen, nur 10 (14) Tage zahlen.
- Frühbucherrabatt: Wenn Sie z.B. bis zum 31.10. eine Reise im Winter buchen, erhalten Sie einen Rabatt von ca. 5% bei vielen Veranstaltern.
- DZ=EZ: Alleinreisende erhalten zu bestimmten Terminen ein Doppelzimmer zum Einzelzimmerpreis.
- Kinderfestpreis: Wer den Urlaub mit einem Kinderfestpreis bucht, zahlt für das Kind einen bestimmten Preis, unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Achten Sie alternativ auf die Kindermäßigungen, die jedoch wie der Festpreis oft nur für ein Kind gelten.
- Abflugort flexibel wählen: Bei den meisten Veranstaltern sind je nach Abflugort Unterschiede von bis zu 90 Euro pro Person möglich.
- Roulette- oder Sparreise: Bei diesen Reisen können Sie bis zu 30 Prozent sparen. Sie erfahren jedoch erst vor Ort, in welchem Hotel Sie wohnen werden. Wie viele Sterne das Hotel haben soll, können Sie bei der Buchung angeben.
Gerne beantwortet das TOURmondial.de Service-Team Ihre Fragen!
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Auf Reisen vor der Geburt
- Die beste Reisezeit liegt zwischen dem 5. und 7. Schwangerschaftsmonat. Die Übelkeit ist verschwunden und der Bauch lässt sich mit Leichtigkeit tragen.
- Sie sollten auf Reisen in tropische Regionen und anstrengende Rundreisen verzichten. Ideal sind Regionen in Europa, am Besten zu Reisezeiten mit Temperaturen unter 28 Grad.
Speziell bei Flugreisen:
- Um den Organismus zu schonen, möglichst nicht länger als 4 Stunden fliegen. Bei der Buchung Schwangerschaft angeben und einen Platz in der vordersten Reihe oder am Gang reservieren.
- Erkundigen Sie sich bei der Buchung, ab welcher Schwangerschaftswoche Sie ein ärztliches Attest benötigen. Ab der 35. Woche gilt jedoch bei fast allen Fluggesellschaften absolutes Flugverbot.
- Im Flugzeug möglichst bequeme Kleidung tragen und regelmäßig aufstehen, um Thrombose vorzubeugen.
Quelle und weitere Informationen zum Thema "Schwanger auf Reisen": www.eltern.de
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Den Abflug stressfreier gestalten
- Bei frühen Abflügen in den Urlaub kann es morgens schon mal stressig werden. Um das zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Vorabend-Check-Inn zu nutzen.
- Auf vielen Flughäfen, auch abhängig von den Fluggesellschaften, können Sie Ihr Gepäck bereits am Abend vor dem Abflug (z.B. 18.00 - 21.00 Uhr) aufgeben und ihre Bordkarte abholen.
- In einigen Städten gibt es sogar City-Büros, so dass Sie nicht extra zum Flughafen fahren müssen.
Fragen Sie bei Ihrer Buchung nach den Möglichkeiten für einen Vorabend-Check-inn!
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Reisereklamationen
Was ist zu tun, wenn am Urlaubsort mal nicht alles so ist, wie erwartet und vom Reiseveranstalter versprochen?
- Reklamationen z.B. über ein falsches Zimmer (ohne den gebuchten Meerblick) oder andere Mängel sollten so schnell wie möglich der Reiseleitung mitgeteilt werden.
- Drängen Sie auf Abhilfe. Wenn das nicht möglich ist, lassen Sie sich den Mangel von der Reiseleitung bestätigen. Wenn die Reiseleitung nicht oder nicht in angemessener Zeit Abhilfe schafft, können Sie auch selbst tätig werden und den Zusatzaufwand vom Veranstalter ersetzt verlangen.
- Bis spätestens einen Monat nach der Rückkehr können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Wenn Sie Mängel reklamiert haben, aber hinnehmen, dass diese nicht behoben werden (können), können Sie vom Reiseveranstalter im Nachhinein eine Minderung des Reisepreises verlangen.
Quelle und weitere Infos: Sueddeutsche.de
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Infos zum Telefonieren mit dem Handy im Ausland
Es ist sehr bequem, dass eigene Handy auf Reisen mitzunehmen. Hier ein paar Tipps, wie Sie eine zu hohe Handyrechnung auf Reisen vermeiden können:
- Einige Anbieter im Ausland erlauben beim Telefonieren mit Ihrem Handy (Roaming) die Wahl verschiedener Mobilfunknetze. Mit der richtigen Auswahl können sie bis zur Hälfte der Gebühren sparen.
- Bei häufigeren Aufenthalt in einem Land können Sie die sogenannten Roaming-Kosten umgehen, indem Sie sich eine Prepaid-Card von einem Anbieter des Reiselandes kaufen.
- Kostenfalle Mailbox: Bei Einstellung der bedingten Rufumleitung (Weiterleitung an die Mailbox auch im Ausland) zahlen Sie doppelte Gebühren für die Umleitung ins ausländische Netz sowie zurück auf die deutsche Mailbox. Vermeiden können Sie dies durch Abschalten der Mailbox vor der Reise oder Einstellung der absoluten Umleitung, die alle Gespräche sofort auf die Mailbox leitet.
Quelle und weitere Infos: Teltarif.de
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Was tun, wenn der Pass im Urlaub verloren geht
- Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate können einen "Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland" ausstellen. Dies geht leichter und schneller, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verlorengegangenen Ausweispapiere vorlegen können.
- Einige Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Pass als Nachweis der legalen Einreise. Hier muss bei Verlust des Passes oft ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.
- Kfz-Papiere, Führerschein und Personalausweis können nur von den Heimatbehörden ersetzt werden. Auf der Rückreise kommt man jedoch zumeist mit einer Verlustbescheinigung der Polizei zurecht.
Quelle: Auswärtiges Amt
Botschaften im Ausland und weitere Infos
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Neue Rechte für Flugpassagiere
- Für Flugbuchungen ab 28. Juni gelten neue Rechte bei Unfällen und Verspätungen sowie für beschädigtes/ verlorenes Gepäck.
- Bis zu 5100 Euro muss eine Fluggesellschaft bei Flugverspätungen zahlen. Erstattet werden beispielsweise zusätzliche Reisekosten oder Kosten bei verpassten Anschlussflügen/-zügen.
- Unabhängig vom Verschulden muss eine Fluggesellschaft dem Passagier bei beschädigtem oder verlorenem Gepäck bis zu 1230 Euro ersetzen.
- Ansprüche bei Beschädigung müssen spätestens 7 Tage und bei Verspätung längstens 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks geltend gemacht werden.
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TOURmondial Reisehotline:
0800 - 100 37 80
(kostenlos aus dem dt. Festnetz)
Anfragen & Rückrufservice
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